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  • Writer's pictureMarkus Sommer

Einbeziehung der Behörden

Updated: Nov 16, 2022

Auch wenn das Landesamt für Verbraucherschutz des Freistaates Thüringen bezüglich der "Chrom (VI)-Exposition bei der Wartung und Reparatur von Motoren und Turbinen" einen eigenen Flyer veröffentlicht hat, der sich explizit mit der Freisetzung von Calciumchromat (CaCrO4) bei der Verwendung von calciumhaltigen Hochtemperatur-Isolierungen auf Energieerzeugern beschäftigt und Betreiber von BHKW-/KWK-Anlagen oder Kraftwerksbetreiber gleichwohl wie Isolierbetriebe oder Service-Betriebe anspricht, sollten diese Informationen nicht nur in Thüringen abrufbar sein.


Sie können sich den Flyer des Landesverbandes hier anschauen, oder die pdf hier herunterladen:


Chrom(VI-)Expositionen bei Reparatur und Wartung von Maschinen und Turbinen
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Download • 1.99MB

Flyer Chrom (VI) Turbinen Motoren Seite 1
Flyer Chrom (VI) Turbinen Motoren Seite 1

Flyer Chrom (VI) Turbinen Motoren Seite 2
Flyer Chrom (VI) Turbinen Motoren Seite 2

 

Wir haben versprochen, dass wir uns darum kümmern, dass diese Warnmeldungen deutschlandweit verteilt werden und so haben wir uns die Mühe gemacht, alle im Internet auffindbaren Behörden für Arbeitsschutz und Umweltschutz und die Gewerbeaufsichtsämter zu ermitteln und diese zu informieren.


Erfreulicherweise gibt es eine Aufstellung der o.g. Stellen, frei abrufbar im Netz und so konnten wir gestern, am 06.10.2022 mehr als 150 Behörden und Ämter direkt anschreiben und informieren:



Information über Chrom (VI) Freisetzung auf Motoren und Turbinen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Gewerbeaufsicht
Information über Chrom (VI) Freisetzung auf Motoren und Turbinen Arbeitsschutz, Umweltschutz und Gewerbeaufsicht

Einige aussagekräftige Bilder, die die Situation auf Deutschlands Baustellen ein wenig genauer zeigt, haben wir natürlich ebenfalls beigefügt:



Für viele Behörden wird es höchstwahrscheinlich das erste Mal sein, dass sie sich mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen.


Legt man aber die in wenigen Wochen aktualisierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zugrunde, muss reagiert werden; insbesondere die Freisetzung von gefährlichen Substanzen, die als krebserregend der Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind und Calciumchromat als Chrom (VI)-Verbindung ist eine solche Substanz, werden in der neuen Fassung besonders behandelt, vor allem in Hinblick auf Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmenpakete, Expositionsverzeichnisse und natürlich die Pflicht einer Substitutionsprüfung und in diesem Zusammenhang die Pflicht der Unternehmen, die Behörden über mögliche Grenzwertüberschreitungen zu informieren bzw. zu begründen, warum möglicherweise keine Substitution durchgeführt wird.


Gegen Ende des Monats werden wir bei den Ämtern und Behörden einmal nachfragen, welche Schritte geplant sind.



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