Mit der Aufforderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der ich mich verpflichte, keine weiteren "Unwahrheiten" über calciumhaltige Isolierungen zu verbreiten, endet das im letzten Beitrag erwähnte "Schweigen im Walde".
Nun, auch ich habe einen Rechtsanwalt und dieser verfügt über genügend Schriftmaterial, die sog. "Unwahrheiten" chemisch, technisch und wissenschaftlich als wahr zu erklären.
Lange Rede, kurzer Sinn: Aufforderung zurückgezogen.
Besonders widerlich:
Als sog. "Beweismaterial" wurde der Ausdruck einer privaten Unterhaltung zwischen mir und einem Entwicklungstechniker eines Herstellers für Isoliermaterialien verwendet.
So etwas nennt man glaube ich Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, Anzeige läuft!
2:0 für meinen Freund KAO
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